CEDAW -Alternativbericht kritisiert die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik des Bundes
CEDAW -Allianz fordert die Bundesregierung zum Handeln auf
Eine Allianz aus 38 Mitgliedern der Zivilgesellschaft hat am 14. Dezember 2016 in Berlin der Bundesregierung den CEDAW -Alternativbericht übergeben. Er bezieht sich auf den kombinierten siebten und achten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW ).
In dem 40-seitigen Alternativbericht erhebt die Allianz, darunter GMEI – Gender Mainstreaming Experts International, konkrete Forderungen zu den Themenbereichen Bildung und Rollenstereotype, Erwerbsleben, Teilhabe und Gender Budgeting, Gewalt gegen Frauen, Gesundheit und Internationales. Die zentrale Kritik: Die Bundesregierung hat im Berichtszeitraum keine konsistente zielorientierte Gleichstellungspolitik verfolgt. Die gesetzlichen Grundlagen sind in ihrer Reichweite begrenzt und bieten keinen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Eine übergreifende Forderung ist die Einrichtung eines Gender-Instituts (Forschungs- und Beratungsinstitut für Geschlechterpolitik) für die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene.
Die Ergebnisse des Alternativberichts zeigen, dass es entschlossenes politisches Handeln und aktive Akteur*innen braucht, um Gleichstellung zu erreichen und Diskriminierung zu beseitigen. Der Alternativbericht liegt seit Anfang Dezember 2016 dem UN-CEDAW -Ausschuss vor, der ihn im Februar 2017 in Genf diskutieren wird. Der Ausschuss überwacht die Einhaltung des Übereinkommens und gibt der Bundesregierung wegweisende Empfehlungen für die Gleichstellungspolitik.
Der CEDAW -Alternativbericht als Download (pdf): deutsch (lang | kurz ), english
Zu den abschließenden Bemerkungen des CEDAW -Ausschusses vom 06.03.2017 gelangen Sie hier .
Die CEDAW -Allianz: agisra e. V.; Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland e. V.; Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen – ASF; AWO Bundesverband e. V.; BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragter; KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.; bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe/ Frauen gegen Gewalt e. V.; Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst; Bundesverband TRANS* e. V. i. Gr.; DaMigra e. V. – Dachverband der Migrantinnenorganisationen; Demokratischer Frauenbund e. V.; Deutscher Frauenrat e. V. (DF); Deutscher Frauenring e. V.; Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB); Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb); Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband; Feministisches Institut Hamburg; FIAN Deutschland e. V.; Frauenbrücke Ost-West e. V.; Frauenhauskoordinierung e. V.; Frauenpolitischer Runder Tisch Magdeburg; Fußball und Begegnung e.V./DISCOVER FOOTBALL; Gender Mainstreaming Experts International (GMEI); Initiative für einen geschlechtergerechten Haushalt in Berlin (GBI); Intersexuelle Menschen e. V. – Bundesverband; JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e. V.; Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) – Bundesverband; Marie-Schlei-Verein e. V.; Mother Hood e. V.; Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; pro familia Landesverband Berlin e. V.; Soroptimist International Berlin-Mitte/Landesfrauenrat Berlin e. V.; Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD); Union deutscher Zonta Clubs; UN Women Nationales Komitee Deutschland; ver.di – Bereich Genderpolitik; Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e. V.; Weibernetz e. V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung; Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF).
GMEI-Mitglieder haben im Rahmen der Allianz von Nichtregierungsorganisationen an einer List of Issues für eine Arbeitsgruppe des CEDAW-Ausschusses mitgearbeitet. Mit CEDAW wird das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau bezeichnet, das 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde und 1981 völkerrechtlich in Kraft trat. Deutschland hat die Frauenrechtskonvention ratifiziert (vgl. Institut für Menschenrechte ). Nach Artikel 18 müssen die Vertragsstaaten alle vier Jahre dem CEDAW-Ausschuss einen Bericht zum Stand der Umsetzung von CEDAW in ihrem Land vorlegen. Die Bundesregierung hat ihren kombinierten 7. und 8. Bericht im Juni 2015 dem Ausschuss vorgelegt. Vor der eigentlichen Behandlung im Ausschuss wurde der Bericht von einer Arbeitsgruppe des CEDAW-Ausschusses ausgewertet, daraus folgten Nachfragen an die Bundesregierung. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) können einen Alternativbericht zum Staatenbericht beim CEDAW-Ausschuss einreichen, um Ergänzungen vorzunehmen, Defizite aufzuzeigen oder eine abweichende Einschätzung abzugeben. Außerdem können NGOs besonders wichtige Anliegen vorab an die CEDAW – Arbeitsgruppe schicken, die sog. List of Issues. Zum Erstellen eines koordinierten Alternativberichts haben sich NGOs in Deutschland im November 2015 zu einer Allianz zusammengeschlossen. GMEI ist der Allianz beigetreten; Mitglieder von GMEI haben sowohl am Alternativbericht wie an einer List of Issues and Questions für die Juli-Sitzung 2016 in Genf mitgearbeitet.