GMEI ist Mitglied in der CEDAW-Allianz Deutschland, in der sich mehr als 30 zivilgesellschaftliche Organisationen mit frauen-menschenrechtspolitischem Schwerpunkt zusammengeschlossen haben. Diese Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Staatenberichte der Deutschen Bundesregierung gemeinsam kritisch zu hinterfragen, Alternativberichte zu erstellen und Forderungen zu erheben für den Abbau der Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Die CEDAW-Allianz Deutschland ist Nachfolgerin der CEDAW-Allianz Deutschland 2015-2017, der GMEI bereits angehörte. Trägerorganisation der Allianz ist der Deutsche Frauenrat.
GMEI arbeitet aktiv in verschiedenen Arbeitsgruppen mit, so in der Arbeitsgruppe Institutionelle Mechanismen (bei der sie auch die Sprecherin stellt), in der Redaktionsgruppe, in den AGen zur Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der AG Innovation.
Der letzte (neunte) Bericht der Bundesrepublik Deutschland wurde dem CEDAW-Ausschuss im April 2023 vorgelegt, ebenso der Alternativbericht der Allianz. Die sog. Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses folgten im Mai 2023. Darin fordert der Ausschuss die Bundesrepublik auf, innerhalb von zwei Jahren einen Zwischenbericht zur Umsetzung von Empfehlungen zu ausgewählten Frauenrechten zu erstellen. Einen umfassenden 10. Staatenbericht muss die Bundesregierung voraussichtlich nach acht Jahren dem CEDAW-Ausschuss vorlegen. Aktuell ist die CEDAW-Allianz Deutschland gefordert, die Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses durch die Deutsche Bundesregierung kritisch zu begleiten.
Über CEDAW
„Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte,“ heißt es in der Erklärung der Weltkonferenz für Menschenrechte von Wien 1993. Ausgangspunkt ist die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW – Convention on Elimination off All Forms of Diskrimination Against Women), das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen, und somit das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsinstrument für Frauen und Mädchen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt CEDAW seit 1985 als geltendes Recht. Um die Implementierung der Frauenrechtskonvention sicherzustellen, haben die Vereinten Nationen (UN) ein periodisches Staatenberichtsverfahren für alle Vertragsstaaten festgelegt. So muss die Deutsche Bundesregierung – wie auch alle anderen Staaten, die der Frauenrechtskonvention beigetreten sind – dem CEDAW-usschuss der UN regelmäßig einen Umsetzungsbericht über den Abbau jeder Form von Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie ergänzende Zwischenberichte vorlegen.
Bei dem CEDAW Ausschuss handelt es sich um ein international besetztes Gremium von unabhängigen Expert*innen. Anhand der Staatenberichte und der kritischen Alternativberichte der NRO, ergänzt durch Anhörungen, überprüft der Ausschuss den Abbau der Diskriminierung von Frauen und Mädchen in dem jeweiligen Staat. In Deutschland haben sich zivilgesellschaftliche Organisationen – so auch GMEI – in der CEDAW-Allianz Deutschland zusammengeschlossen, um gemeinsam Alternativberichte zu erstellen und dem CEDAW-Ausschuss vorzulegen.
Die Frauenrechtskonvention wurde 1979 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und verbietet die Diskriminierung von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen. Bisher haben 182 Staaten CEDAW ratifiziert, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Alle diese Staaten haben sich verpflichtet, auf allen Ebenen und in allen Lebensbereichen die Diskriminierung von Frauen und Mädchen rechtlich und faktisch abzubauen.